Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen (B2B) für Händler und Wiederverkäufer der Munichsport GmbH / halfs
Diese Bedingungen gelten ausschließlich im Verhältnis zu Unternehmern (Händlern, Wiederverkäufern) und sind getrennt von den Verbraucher-AGB zu verwenden.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen (im Folgenden „ALZB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Munichsport GmbH an Händler, Fachhändler und sonstige Wiederverkäufer, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Schweigen auf abweichende Bedingungen gilt nicht als Zustimmung.
- Vertragspartner ist die Munichsport GmbH (Anschrift und Registerdaten wie im Impressum und in den Verbraucher-AGB).
§ 2 Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages.
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung
- durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend) annehmen oder
- die Ware ausliefern.
- Vertreter und Außendienstmitarbeiter sind ohne ausdrückliche Vollmacht nicht zum Abschluss rechtsverbindlicher Verträge bevollmächtigt.
§ 3 Preise, Konditionen, Zahlungsbedingungen
- Es gelten die mit dem jeweiligen Händler individuell vereinbarten Einkaufskonditionen (Preislisten, Rabatte, Staffelpreise). Unsere Preise verstehen sich netto ab Lager zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, oder
- 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen, sofern alle älteren fälligen Rechnungen beglichen sind.
- Zahlungen gelten erst mit Gutschrift auf unserem Konto als erfüllt.
- Geraten Kunden in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu verlangen sowie weitere Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung offener Beträge zurückzuhalten.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 4 Lieferung, Versand, Gefahrübergang
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe an den Frachtführer / Spediteur auf den Kunden über (Schickschuld), auch wenn wir die Versandkosten tragen.
- Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und können gesondert abgerechnet werden.
- Lieferfristen gelten nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Gerät die Munichsport GmbH in Lieferverzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt (erweitert / verlängert)
- Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher – auch zukünftiger – Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
- Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
- Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
- Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 6 Mängelrüge, Gewährleistung
- Für Mängel der gelieferten Ware haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
- Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel, Falschlieferungen oder Mindermengen unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ablieferung, schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt (§ 377 HGB).
- Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde Minderung verlangen oder – bei nicht nur unerheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
- Gewährleistungsansprüche verjähren – soweit gesetzlich zulässig – in 12 Monaten ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit.
§ 7 Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Markenauftritt, Online-Vertrieb, Präsentation
- Der Kunde ist verpflichtet, die Marke „halfs“ sowie unsere Logos und Produktbezeichnungen in der von uns vorgegebenen Form zu verwenden und nicht zu verfälschen. Änderungen am Logo oder eigenständige Markenbildungen sind ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.
- Bildmaterial, Produkttexte und sonstige Marketingmaterialien dürfen nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Eine Übertragung auf Drittplattformen (z.B. Online-Marktplätze) bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
- Der Verkauf über Online-Marktplätze (z.B. Amazon, eBay, Zalando etc.) ist nur zulässig, soweit dies mit uns ausdrücklich vereinbart ist. Wir behalten uns vor, bestimmte Vertriebskanäle aus Gründen des Markenschutzes zu untersagen. Eine generelle Berechtigung des Kunden, unsere Produkte über Online-Marktplätze anzubieten, besteht nicht.
- Der Kunde ist verpflichtet, unsere Produkte markengerecht zu präsentieren (u.a. saubere, hochwertige Darstellung, keine Vermischung mit minderwertiger Ware, Einhaltung der empfohlenen Pflege- und Anwendungshinweise).
§ 9 Retouren, Kulanzregelungen
- Ein Recht auf Rücknahme mangelfreier Ware besteht grundsätzlich nicht. Rücknahmen aus Kulanz bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung und erfolgen – soweit vereinbart – gegen Gutschrift abzüglich einer Bearbeitungs- bzw. Wiedereinlagerungsgebühr.
- Ware, die als Sonderposten, Sale-Artikel oder kundenspezifische Sonderanfertigung geliefert wurde, ist grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen.
§ 10 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe bei Vorlieferanten, Energie- oder Rohstoffmangel) berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
§ 11 Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Munichsport GmbH, insbesondere interne Konditionen, Preislisten und Produktentwicklungen, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung zugänglich zu machen.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag München.
Stand: Dezember 2025